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Wichtig zu wissen

Sicherheit, Argyrie & Rechtslage

Kolloidales Silber ist nicht harmlos. Dieser Abschnitt erklärt sachlich die Risiken, die bekannteste Nebenwirkung und den rechtlichen Rahmen.

Argyrie: die bekannteste Nebenwirkung

Die am besten dokumentierte Nebenwirkung einer übermäßigen Silberzufuhr ist die Argyrie (auch Argyrose). Dabei lagern sich Silberpartikel dauerhaft in Haut und Schleimhäuten ab und führen zu einer graublauen bis schiefergrauen Verfärbung der Haut. Diese Verfärbung ist in aller Regel irreversibel – sie bildet sich also nicht wieder zurück. Besonders sichtbar wird sie an lichtexponierten Stellen wie dem Gesicht.

Argyrie entsteht typischerweise durch die langfristige Aufnahme größerer Mengen Silber. Das Risiko steigt mit Konzentration, Menge und Dauer der Anwendung. Auch eine lokale Form (etwa an den Augen) ist beschrieben.

Wie bewerten Behörden Silber?

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat für Silber keinen gesundheitlichen Nutzen als Nährstoff festgestellt und keine sichere Zufuhrmenge als Nahrungsergänzung definiert. Für Silber als Lebensmittelzusatzstoff (E 174) gelten eng begrenzte technische Einsatzzwecke, etwa zur Dekoration – nicht als Wirkstoff. Gesundheits- und Heilaussagen zu kolloidalem Silber sind nach EU-Recht (Health-Claims-Verordnung, Heilmittelwerberecht) unzulässig.

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Rechtslage in Österreich und der EU

Vernünftige Vorsichtsmaßnahmen