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Wichtig zu wissen

Sicherheit, Argyrie & Rechtslage

Kolloidales Silber ist nicht harmlos. Dieser Abschnitt erklärt sachlich die Risiken, die bekannteste Nebenwirkung und den rechtlichen Rahmen.

Symbolgrafik: ein Warnschild in Silbertönen, umgeben von abgelagerten Partikeln vor dunklem Hintergrund

Warum diese Seite so ausführlich ist

Zu kaum einem Hausmittel kursieren so viele gegensätzliche Behauptungen wie zu kolloidalem Silber. Auf der einen Seite steht eine lange Tradition und die unbestrittene antimikrobielle Wirkung von Silber in technischen Anwendungen. Auf der anderen Seite stehen Behörden, die von der Einnahme abraten – nicht, weil sie eine Wirkung widerlegt hätten, sondern weil die vorliegenden Daten für eine Sicherheitsbewertung schlicht nicht ausreichen. Diese Unterscheidung ist zentral und wird in Ratgebertexten oft verwischt. Wir trennen sie hier ausdrücklich.

Argyrie: die bekannteste Nebenwirkung

Die am besten dokumentierte Nebenwirkung einer übermäßigen Silberzufuhr ist die Argyrie (auch Argyrose). Dabei lagern sich Silberpartikel dauerhaft in Haut und Schleimhäuten ab und führen zu einergraublauen bis schiefergrauen Verfärbung der Haut. Diese Verfärbung ist in aller Regel irreversibel – sie bildet sich also nicht wieder zurück. Besonders sichtbar wird sie an lichtexponierten Stellen wie dem Gesicht, weil sich das eingelagerte Silber unter UV-Licht ähnlich wie in der analogen Fotografie dunkel verfärbt.

Argyrie entsteht typischerweise durch die langfristige Aufnahme größerer Mengen Silber. Das Risiko steigt mit Konzentration, Menge und Dauer der Anwendung. Neben der generalisierten Form ist auch eine lokale Argyrie beschrieben, etwa an der Bindehaut des Auges oder an der Mundschleimhaut nach örtlicher Anwendung. Das US-amerikanische National Center for Complementary and Integrative Health führt Argyrie als die häufigste Nebenwirkung kolloidalen Silbers und weist darauf hin, dass die Verfärbung üblicherweise dauerhaft bleibt.

Symbolgrafik: fein verteilte helle Partikel unterschiedlicher Größe schweben unterhalb einer Wasserlinie
Entscheidend für die Bewertung ist nicht allein die Silbermenge, sondern auch die Partikelgröße. Genau diese Angabe fehlt in vielen älteren Studien – einer der Gründe, warum Behörden zu keinem abschließenden Urteil kommen.

Weitere mögliche Risiken

Neben der Argyrie werden in der Fachliteratur weitere unerwünschte Effekte diskutiert. Sie sind schlechter belegt als die Hautverfärbung, gehören aber in eine ehrliche Risikodarstellung:

Wie bewerten Behörden Silber?

EFSA: Sicherheit nicht bewertbar – zweimal

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Silber als Lebensmittelzusatzstoff E 174 geprüft. Das Ergebnis von 2016 war ausdrücklich kein Freispruch undkeine Verurteilung, sondern ein Nicht-Urteil: Die verfügbaren Daten reichten nicht aus, um die Sicherheit zu beurteilen. Es fehlte vor allem an einer sauberen physikalisch-chemischen Beschreibung des Materials – etwa daran, welcher Anteil als Nanopartikel vorliegt und wie viele Silberionen freigesetzt werden.

Nach einem erneuten Datenaufruf der EU-Kommission legte die EFSA2025 eine Folgebewertung vor. Das Gremium kam wieder zu dem Schluss, dass die eingereichten Daten unzureichend sind: Angaben zur Freisetzung von Silberionen fehlen weiterhin, und die vorgelegten Genotoxizitäts- und Toxizitätsdaten wurden als nicht ausreichend bewertet. Eine Aussage zur Sicherheit von E 174 war damit erneut nicht möglich. Die EFSA hält zusätzlich eine Risikobewertung auf Nano-Ebene für erforderlich.

BfR: Zurückhaltung bei Nanosilber

Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung rät in seiner Stellungnahme Nr. 024/2010 davon ab, Nanosilber in Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs einzusetzen, solange mögliche Gesundheitsrisiken nicht sicher auszuschließen sind. Auch hier ist die Begründung in erster Linie eine Datenlücke, ergänzt um das Resistenz-Argument.

Verbraucherschutz

Die Stiftung Warentest rät von der Einnahme kolloidalen Silbers ausdrücklich ab. Die Argumentation deckt sich mit der behördlichen: kein belegter Nutzen bei der Einnahme, dafür ein reales und bleibendes Risiko in Form der Argyrie.

Warum es so wenig belastbare Daten gibt

Die schwache Datenlage ist kein Zufall, sondern hat methodische Gründe:

Rechtslage in Österreich und der EU

Vernünftige Vorsichtsmaßnahmen

Woran Sie unseriöse Anbieter erkennen

Weil die Rechtslage eindeutig ist, sagt der Umgang eines Anbieters mit ihr viel über seine Seriosität aus. Skeptisch sollten Sie werden bei:

Quellen & weiterführende Informationen

  1. EFSA (2016): Scientific opinion on the re-evaluation of silver (E 174) as food additiveEFSA Journal 14(1):4364
  2. EFSA (2025): Follow-up of the re-evaluation of silver (E 174) as a food additiveEFSA Journal 23(4):9316
  3. BfR (2010): BfR rät von Nanosilber in Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs abBundesinstitut für Risikobewertung, Stellungnahme Nr. 024/2010 (PDF)
  4. NCCIH: Colloidal SilverNational Center for Complementary and Integrative Health (NIH), USA
  5. Kolloidales Silber: Von der Einnahme ist dringend abzuratenStiftung Warentest
  6. Nahrungsergänzungsmittel – rechtlicher Rahmen in ÖsterreichAGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
  7. Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene AngabenEUR-Lex
  8. Arzneimittelgesetz (AMG), geltende FassungRIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Österreich

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